Bild: Aufnahme in die Volksschule

Aufnahme in die Volksschule

Alle schulpflichtigen Kinder sind bei der sprengelmäßig zuständigen Volksschule anzumelden. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Schülereinschreibung. Die Schülereinschreibung für das Schuljahr 2013/2014 erfolgt je nach Bundesland zwischen Oktober 2012 und Jänner 2013. Die genaue Einschreibungsfrist, welche spätestens fünf  Monate vor Beginn der Hauptferien endet, wird – entsprechend den örtlichen Erfordernissen – vom zuständigen Landesschulrat bzw. vom Stadtschulrat für Wien festgelegt.

Alle schulpflichtigen Kinder sind in die Schule aufzunehmen. Das Kind sollte bei der Einschreibung möglichst persönlich anwesend sein, damit die Schulleiterin oder der Schulleiter die Schulreife feststellen kann. Das heißt, er oder sie schätzt ab, ob das Kind dem Unterricht in der ersten Schulstufe folgen wird können, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden. Bei Bedenken, die sich schon bei der Schülereinschreibung ergeben, entscheidet der Schulleiter bzw. die Schulleiterin aufgrund von Gutachten, ob das Kind eher für die 1. Schulstufe oder eine Vorschulstufe geeignet ist. Alle schulpflichtigen, schulreifen Kinder werden in die erste Schulstufe aufgenommen.

Auch Kinder mit Entwicklungsrückstand sowie Kinder mit Seh-, Hör- oder anderen Behinderungen sind in der Schule anzumelden.

Schulpflichtige Kinder mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, die ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben, sind ebenfalls in der Volksschule anzumelden.